Anlässlich der Mitgliederversammlung am 14. März 2026 des Bayerischen Waldbesitzerverbandes in München haben Vertreter des Waldbesitzes, der Landwirtschaft und des Grundbesitzes aus Bayern, Baden-Württemberg und Österreich den „Münchner Appell für eine zukunftsfähige Land- und Forstwirtschaft“ unterzeichnet und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer übergeben.

Keine Rückabwicklung des Waldumbaus - Naturschutz ignoriert die Realitäten des Klimawandels
Vertreter des Waldbesitzes, der Landwirtschaft und der Grundeigentümer aus Bayern, Baden-Württemberg und Österreich fordern im „Münchner Appell“ ein „stop the clock“ und einen Neustart beim Nature Restoration Law (NRL) der EU. „Wir stehen hinter den Zielen des NRL, der vorgegebene Weg, um diese Ziele zu erreichen, ist aber falsch. Die raschen Veränderungen aufgrund des Klimawandels dürfen und können nicht ignoriert werden. Es darf kein Zurück in einen statischen Zustand vorgeschrieben werden, der laut allen wissenschaftlichen Erkenntnissen in wenigen Jahrzehnten von vielen Standorten getilgt sein wird“, so Präsident Bernhard Breitsameter bei der Mitgliederversammlung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes. „Wir brauchen widerstandsfähige Wälder, die in der Lage sind, auch künftig alle Ökosystemleistungen für die Gesellschaft erfüllen zu können. Stattdessen soll jetzt der Waldumbau jäh ausgebremst und teilweise sogar rückabgewickelt werden. Das ist verheerend.“
Die Verbände fordern einen sofortigen Stopp bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung, wie das Nature Restoration Law im deutschsprachigen Raum heißt, und eine grundsätzliche Überarbeitung durch die EU.
2024 wurde in der EU das hoch umstrittene Nature Restoration Law mit ganz knapper Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz regelt, in einem engen zeitlichen Korsett Lebensraumtypen und Arthabitate in und außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu erhalten und wiederherzustellen. Hierfür hat Brüssel hoch ambitionierte prozentuale Zielwerte festgelegt. Derzeit wird vom Bundesumweltministerium ein Nationaler Wiederherstellungsplan erarbeitet, der die Umsetzung der Vorgaben regelt.
Die Verbände fordern einen Neustart,
- der die Betroffenen und die Praxis von der ersten Stunde an auf Augenhöhe aktiv einbindet und Eigentum respektiert,
- der verbindlich umfassende, also auch ökonomische, ex ante- Folgenabschätzungen zu geplanten Maßnahmen vorsieht,
- der rechtsverbindlich, konsequent und verlässlich bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen Freiwilligkeit und Kooperation gewährleistet und hierfür auch dauerhaft zusätzliche ausreichende finanzielle Mittel bereitstellt,
- der Flexibilisierung und Dynamisierung der Lebensraumtypen aufgrund des Klimawandels berücksichtigt, Vereinfachungen bei den Indikatoren für die Land- und Forstwirtschaft umfasst und den notwendigen Umbau unserer Wälder nicht gefährdet,
- der fachlich fundierte Ziele vorgibt, die sich an Resilienz, Stabilität und Funktionsvielfalt unter den Bedingungen des Klimawandels orientieren und
- der realistische Zeitvorgaben und fachlich sinnvolle Berichts- und Monitoringpflichten enthält.

